Für das Tauchen mit Drucklufttauchgerät gilt für alle Tauch-Aktivitäten, die die TGS organisiert (z.B. Tauchausflüge, Übungen im Tauchturm, Gerätetraining im Hallenbad) folgende Regelung für den Nachweis der Tauchtauglichkeit:
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre: jährlich
Jugendliche/Erwachsene ab 16 Jahre bis 39 Jahre: alle 3 Jahre
Erwachsene ab 40 Jahre: jährlich
Hinweis für alle, die an Tauchbasen im In- oder Ausland tauchen möchten: Je nachdem, welchem Verband die Tauchbasis angehört oder in welchem Land sich die Basis befindet, kann es abweichende Regelungen zum Nachweis der Tauchtauglichkeit geben.
Es empfielt sich daher, rechtzeitig vor einem Tauchausflug oder Tauchurlaub die Tauchbasis anzuschreiben und nach den Regelungen zur Tauchtauglichkeit zu fragen. So kann es u.U. vorkommen, dass eine Tauchbasis von allen Tauchern ein ärztliches Attest über die Tauchtauglichkeit verlangt, welches nicht älter als 1 Jahr ist, egal wie alt der Taucher ist.
Weiterführende Informationen zum Thema Tauchtauglichkeit:
GPS: Gesellschaft für Pädiatrische Sportmedizin e.V.
GTÜM: Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin e.V.
VDST: Verband Deutscher Sporttaucher e.V.